Preise und Leistungen
Beseitigung von Verstopfungen mit Festpreisgarantie
Kein Erfolg - keine Kosten!
Kann die Verstopfung durch mich nicht beseitigt werden, stelle ich keine Leistungen in Rechnung!
Die Anfahrt und Abfahrt zum/vom Einsatzort ist innerhalb meines Einsatzgebietes kostenlos!
Der Maschinen- und Geräteeinsatz sowie die sonstigen Durchführungsweisen der Arbeiten obliegt im Rahmen des erteilten Auftrags alleine mir, wo ich die Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten habe. Meine Arbeit, insbesondere Reinigung, Entstopfung und Hindernisbeseitigung sowie TV-Inspektion und Ortung, ist Gegenstand des Dienstvertrages. Für den Erfolg kann ich jedoch keine Gewähr übernehmen. Ich weise darauf hin, dass bei allen Anlagen gewisse Erfolgshindernisse vorliegen können (z.B. Rohrzusammenbruch, starker Wurzeleinwuchs, Fremdkörper, fehlender oder falscher Anschluss oder zu viele Bögen), die vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind. Bei starken Ablagerungen kann es bei der Beseitigung in seltenen Fällen zu Beschädigungen des Rohres kommen (Stahl, Gusseisen, Steinzeug, Kunststoff oder Eternit). Der Auftraggeber muss den geschuldeten Erfolg einer Arbeit ermöglichen, wenn im Sinne eines Werkvertrages gearbeitet wird. Hierzu gehören gegebenenfalls das Freilegen von Kanälen und Leitungen und z.B. das Aufstemmen eines Fußbodens um Rohrschäden zu reparieren und um die Leitung zu entstopfen.